Landesstiftung Baden-Württemberg

Häufige Fragen

Hier haben wir für Sie die Antworten auf die häufigsten an uns gerichteten Fragen zur Landesstiftung zusammengestellt. Vielleicht können Sie in der Übersicht bereits eine Antwort auf Ihre persönliche Frage finden oder Sie wenden sich direkt an uns. Nutzen Sie dazu einfach das Kontaktformular.

Seit wann gibt es die Landesstiftung?
Die Landesstiftung ist aus den Landesbeteiligungen Baden-Württemberg GmbH hervorgegangen und besteht als gemeinnützige GmbH seit 1.1.2000.

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Wie setzt sich die Geschäftsführung der Landesstiftung zusammen?
Geschäftsführer der Landesstiftung ist seit dem 19. September 2005 Herbert Moser. Walter Leibold ist stellvertretender Geschäftsführer und verantwortlich für den Vermögensbereich. Für den Projektbereich ist Rudi Beer stellvertretender Geschäftsführer. Prokura haben Dr. Andreas Weber und Birgit Pfitzenmaier. Zudem sind weitere Prokuristen im Finanz- und Beteiligungsbereich tätig.

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Wo finde ich Ausschreibungsunterlagen?
Unter der Rubrik "Aktuelles" werden alle Ausschreibungen veröffentlicht. Für Rückfragen stehen die Projektmanager, die auf den entsprechenden Seiten des jeweiligen Projektes genannt werden, zur Verfügung. In der Regel gibt es Ausschreibungsunterlagen auch als pdf-Dokument unter der jeweiligen Projektbeschreibung

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Wer kann an den Programmen der Landesstiftung teilnehmen?
Die Landesstiftung führt überwiegend eigene Projekte durch, die sie öffentlich ausschreibt. In den Ausschreibungen werden die Teilnahmebedingungen und die möglichen Teilnehmerkreise definiert.

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Wie kann ich durch die Landesstiftung gefördert werden ?
Zunächst sollten Sie sich über die Rubrik "Aktuelles" über laufende Ausschreibungen informieren. Fällt Ihr Anliegen unter eines der Projekte, können Sie sich dort über die jeweiligen besonderen Voraussetzungen informieren und einen Antrag an den angegebenen Ansprechpartner richten. Der Antrag sollte die in der Ausschreibung genannten Angaben deutlich ausweisen. Der Antrag wird dann über unabhängige Gutachter geprüft und beschieden.

Außerhalb der laufenden Programme und Förderlinien können wir Einzelanträge in aller Regel nicht fördern.

Dessen ungeachtet können Sie uns innovative Projektideen in Form einer formlosen Projektbeschreibung mitteilen. Die Landesstiftung wird gute Ideen aufgreifen und sie vielleicht in der Zukunft als eigenes Programm realisieren oder ausschreiben.

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Wie sehen die Grundsätze der Förderung aus?
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und ihrer Satzung verfolgt die Landesstiftung ihre gemeinnützigen Zwecke überwiegend dadurch, dass sie selbst Projekte in den genannten Themengebieten durchführt.

Grundsätzlich müssen alle Projekte gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 52 Absatz 2 Ziffern 1 und 2 der Abgabenordnung verwirklichen und nachweisen. Sie müssen sich außerdem in die bestehenden Themenlinien einfügen, einen innovativen Charakter, hohe fachliche Qualität und einen Baden-Württemberg-Bezug aufzeigen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in Rubrik "Richtlinien".

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Finden auch Anträge Dritter direkt Berücksichtigung?
Projektanträge, die nicht unter eine der Förderlinien fallen, können nur in seltenen Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist es möglich, dem Aufsichtsrat einzelne Förderanträge zur Entscheidung vorzulegen, sofern es sich um Anträge handelt, die angesichts der Bedeutung des Themas, der Qualität und des Innovationsgehalts des Antrags und der landesweiten Relevanz von herausragender Bedeutung sind.

Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn der Aufsichtsrat speziell einen Zuschuss für dieses Projekt beschließt.

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Wie entscheidet der Aufsichtsrat der Landesstiftung und wie gestaltet sich der weitere Ablauf nach dem Beschluß des Aufsichtsrates?
Der Aufsichtsrat beschließt in seinen Sitzungen die Themen und Förderlinien und definiert den finanziellen Rahmen.

Die Geschäftsführung erarbeitet die jeweiligen Ausschreibungen und stellt sie geeigneten Teilnehmerkreisen und der Öffentlichkeit zur Verfügung. Im Rahmen der definierten Ausschreibungsbedingungen können sich geeignete Institutionen und Personengruppen um die Teilnahme an dem Programm bewerben. Die Begutachtung der eingereichten Anträge erfolgt ausschließlich mit Hilfe unabhängiger Expertengremien. Die von den Gutachtern empfohlenen Projektanträge werden einer steuerrechtlichen Prüfung unterzogen und bei positivem Ergebnis werden mit den jeweiligen Antragstellern die Verträge abgeschlossen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik "Entscheidungswege".

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Was ist bei allen Anträgen bzw. Projekten zu beachten?
Sie müssen die in den Ausschreibungen definierten Bedingungen erfüllen. Allgemeine Richtlinien finden Sie in der Rubrik "Richtlinien".

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